Dieses Werk von Patrick G. Stößer steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz und beruht auf einem Inhalt unter www.vorratsdatenspeicherung.de.
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Trotz potenziell regierungskritischem Inhalt ist derzeitig das Aufrufen dieser Seite nicht illegal.
Gegen die geplante Geheimzensur des WWW durch BKA und andere.
Die CDU/CSU-SPD-Bundesregierung hat am 18.06.2009 ein Gesetz verabschiedet, das eine Geheimzensur des WWW durch das Bundeskriminalamt ermöglicht. Als Grund wird die Bekämpfung kinderpornographischen Inhalts im WWW angeführt.
Deutliche Anzeichen sprechen dafür, dass es weniger um die Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im WWW geht als um die Schaffung eines beliebig einsetzbaren Zensurwerkzeugs.
Diese Befürchtung teilen nicht nur Berufsparanoiker, sondern zahlreiche anerkannte Fachleute und Institutionen. Selbst die Wirksamkeit der Geheimzensur für den vorgeblichen Zweck wird, unter anderem auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, in Zweifel gezogen.
Statt die Angebote, sobald sie bekannt sind, vom Netz zu nehmen, beschränkt man sich darauf, eine spanische Wand davorzustellen.
Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen diese Sperrungen bereits eingesetzt werden, zeigen aber, dass keineswegs nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden. Im Gegenteil, diese Seiten machen nur eine Minderheit der gesperrten Angebote aus.
Eine ausgezeichnete Zusammenfassung der Problematik findet sich bei heise.de. Hier wird ausführlich erklärt, warum die Geheimzensur unwirksam ist und warum sie gleichzeitig in höchstem Maße gefährlich für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung ist.


